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Versicherungsansprüche nicht ins Leere laufen lassen
Zur Rücknahme der geplanten Senkung der Beitragssätze zur Rentenversicherung und deren Folgen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Indem die Bundesregierung sich von ihrem Vorhaben distanziert, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2014 um 0,1 Prozentpunkte auf 19,8 Prozent zu senken, gibt sie einmal mehr die Last des Kürzungspaketes an die Beitragszahler weiter.
Dass Langzeitarbeitslose wegen der wegfallenden Zahlungen künftig keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben werden, bedeutet für die Betroffenen eine nicht hinnehmbare Härte. Oftmals jahrzehntelang aufgebaute Versicherungsansprüche laufen damit ins Leere. In diesem Kontext erhält der Hinweis der Regierung, Betroffene könnten stattdessen Zahlungen aus der Grundsicherung in Anspruch nehmen, einen zynischen Beigeschmack. Erwerbsminderung ist naturgemäß keine Situation, die sich Betroffene ausgesucht haben! Erneut wird hier die soziale Kälte der Regierungskoalition spürbar.
Schon mit Blick auf den Vertrauensschutz für vormals langjährig Versicherte, die jetzt von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, fordert der SoVD die Bundesregierung auf, von den aktuellen Planänderungen wieder Abstand zu nehmen. Es muss sichergestellt sein, dass für den betroffenen Personenkreis der Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung und bei Erwerbsunfähigkeit aufrecht erhalten bleibt.
V.i.S.d.P.: Veronica Sina
Pressekontakt:
Sekretariat Pressestelle
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 125
Fax: 030 / 72 62 22 328




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