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Verfallenes Verfallsdatum – Nach Anbruch einer Medikamentenpackung läuft eine neue Frist
Das aufgedruckte Verfalldatum auf einer Medikamentenpackung gilt nur für nicht angebrochene Produkte. Augentropfen zum Beispiel halten nach dem Öffnen in der Regel höchstens vier Wochen. Man sollte deshalb immer das Datum der ersten Verwendung vermerken, rät die „Apotheken Umschau“. Auch bei Säften und Cremes empfiehlt sich dies. Angebrochene Nasentropfen und Sprays sollte man sofort nach Abklingen des Schnupfens entsorgen. Sie können mit Krankheitserregern belastet sein, die sich in der wässrigen Lösung stark vermehren. Bei erneutem Gebrauch infiziert man sich dann womöglich damit.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2008 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Presseinformation:
Wort & Bild Verlag
Katharina Neff
Tel.: 0 89/7 44 33-3 43
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de



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