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Studie zum Pflegebedürftigkeitsbegriff ist unrealistisch
Den Bericht des Beirats des Bundesministeriums für Gesundheit zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitbegriffs hat die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) mit Unterstützung ihrer unabhängigen, externen Experten inhaltlich geprüft.
Das Urteil zu den Inhalten der Studie ist niederschmetternd. Die Studie erfindet das Rad neu, behandelt aber nicht die grundsätzlichen, vorhandenen Probleme der Pflegeversicherung.
An dieser Stelle kann jedoch nur auf einige wenige und wichtige Punkte eingegangen werden.
Das Problem ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) - hinter diesem verstecken sich die Pflegekassen, wenn es um die Pflegebedürftigkeit des einzelnen Pflegebedürftigen geht. Da die Gutachter des MDK von den Pflegekassen bezahlt werden, kann es keine Objektivität geben. Deshalb hätte eine Forderung der Studie sein müssen, dass der MDK unabhängig von den Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit für den jeweiligen Pflegebedürftigen bestimmen kann und nicht unter dem Diktat des Kostenträgers steht. Dies ist nicht der Fall und auch logisch, da der MDK mit den Pflegekassen in den Gremien saß, die die Studie erstellt haben.
Die Bindung zwischen MDK und Pflegekasse ist stark, wie auch deutlich beim Pflegekongress 2009 in Berlin zu erkennen war. keinerlei kritischen Töne waren zu hören, viel mehr beweihräucherte man sich selbst.
Nach Aussage der DGVP Experten bedarf es lediglich der vollen Berücksichtigung der vorhandenen Begutachtungsrichtlinien und den Inhalten des SGB XI, damit zumindest die Grundversorgung für die pflegebedürftigen Menschen gegeben ist. Man braucht keine neuen Instrumente, sondern eine korrekte Anwendung der bestehenden Richtlinien.
Der Vergleich zur Rechtsschreibereform drängt sich auf: ein bestehendes und nachvollziehbares System soll so geändert werden soll, dass die Begutachtungsverfahren komplizierter werden. Die Folge wird noch mehr Unverständnis bei den Pflegebedürftigen und Angehörigen sein und noch mehr Aufklärungsbedarf. Diese Aufklärung soll dann wie bisher über die Gutachter des MDK erfolgen, die aber unter dem direkten Einfluss der Pflegekassen stehen. Und die Pflegekassen stehen ihrerseits unter dem Diktat der Politik Aufwendungen zu senken.
Man fragt sich, wer von den 26 Personen, die die Studie erstellt haben, schon einmal einen Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt hat oder im ambulanten oder stationären Bereich der Pflege tätig war? Wer von den Erstellern der Studie hat bereits einen Menschen mit Schluckstörungen zwei Liter Flüssigkeit am Tag mit dem Teelöffel eingeflößt? Wer von diesen Personen hat schon einmal einen an Alzheimer erkrankten Menschen zu den täglich wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) angeleitet?
Das Urteil der DGVP-Experten ist niederschmetternd: Die Studie zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde. In den Zeiten der Finanznot, auch bei den Pflegekassen, müssen wir uns im Namen der Bürgerinnen und Bürger die Frage stellen, warum 26 Personen über 2 ½ Jahre hinweg an etwas tätig sind und damit auch sicherlich sehr viel Finanzmittel verschwenden, wenn die tatsächlichen Fakten der "Pflegebedürftigkeitsbestimmung" außer Acht gelassen werden.
Pressekontakt:
Pressestelle DGVP
Tel: 06252-942980
Fax: 06252-94298 29
info@dgvp.de
www.dgvp.de



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