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Strahlenschutz für Minderjährige - Solarienverbot für Kinder und Jugendliche gilt seit Anfang August
Hamburg - Zuviel Sonne ohne entsprechenden Schutz führt nicht nur zu einem schmerzhaften Sonnenbrand, sie fördert auch die Wahrscheinlichkeit von Hautkrebs. Die gilt auch für die künstliche Strahlung in Solarien. Besonders gefährdet sind dabei Kinder- und Jugendliche, da sie empfindlicher auf UV-Strahlung reagieren als Erwachsene. Zum Schutz der Minderjährigen gilt seit Anfang August nun ein Gesetz, das sie von der Nutzung von Solarien ausschließt.
Zur Vorbereitung auf den Urlaub, zum Erhalt ihrer Urlaubsbräune oder um ihren Sonnenhunger an regnerischen Tagen zu stillen zieht es viele Hamburgerinnen und Hamburger in Sonnenstudios. Darunter sind auch immer wieder Jugendliche, die sich der Gefahren durch die künstliche Bestrahlung nicht bewusst sind. Zu deren Schutz vor der so genannten nichtionisierenden Strahlung ist am 4. August ein Gesetz in Kraft getreten, das Solarienbetreiberinnen und –betreibern untersagt, dass Minderjährige ihrer Sonnenbänke nutzen. Wer als Betreiber gegen das Verbot verstößt, kann ab dem 1. März 2010 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Weitere Anforderungen an die Qualität des Betriebs von Solarien sollen auf der Basis des Gesetzes in einer Verordnung konkretisiert werden, die derzeit vom Bundesumweltministerium erarbeitet wird.
„Als Gesundheits- und Jugendsenator, aber auch als Arzt, begrüße ich das neue Gesetzt außerordentlich“, so Senator Dietrich Wersich. „Der Besuch von Solarien kann zu akuten Hautschädigungen führen, die auch langfristige Folgen bis hin zum Hautkrebs nach sich ziehen können. Diesen Risiken beugt das Gesetz vor. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die steigende Zahl von Neuerkrankungen an Hautkrebs. Ich appelliere an die Sonnenstudio-Betreiber, streng auf die Einhaltung der neuen Altersgrenze zu achten, da sie sonst ihre Betriebe gefährden.“
Eine Umfrage bei den Hamburger Hautarztpraxen im August 2007 hatte ergeben, dass Hautverbrennungen in Sonnenstudios häufiger vorkommen als ursprünglich angenommen und dass auch vielfach Jugendliche betroffen sind. Deshalb hatte sich Hamburg auf Bundesebene für ein gesetzliches Nutzungsverbot von Solarien für Jugendliche eingesetzt. Allein in Hamburg erkrankten 2008 nach Angaben des Hamburgischen Krebsregisters schätzungsweise über 2200 Personen an den verschiedenen Hautkrebsarten. Deutschlandweit sterben pro Jahr etwa 2.300 Menschen am malignen Melanom, der gefährlichsten Hautkrebsart .
Der Gesetzgeber folgt mit dem Nutzungsverbot den Empfehlungen maßgeblicher internationaler und nationaler Institutionen. Erst kürzlich hatte die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), die Nutzung von Solarien als für den Menschen eindeutig krebserzeugend eingestuft. Demnach steigt das Risiko für Melanome der Haut um 75 Prozent, wenn vor dem Alter von 30 Jahren mit einer regelmäßigen künstlichen Bräunung begonnen wird. Frauen als die häufigsten Nutzer von Solarien tragen hierbei ein besonderes Risiko.
Für Rückfragen der Medien:
Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Rico Schmidt
Tel.: 42863-3478, Fax: 42863-38 49
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
E-Mail: pressestelle@bsg.hamburg.de
http://www.hamburg.de/bsg



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