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Sparpaket für günstigere Arzneimittel
Die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen gilt es einzudämmen. Dazu hat das Bundeskabinett den zweiten Teil des Sparpakets von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler beschlossen. Einsparvolumen: zwei Milliarden Euro.
Doch es wird nicht nur gespart: Der Gesetzentwurf führt auch zu mehr Transparenz und kommt den Patienteninteressen entgegen. Ziel ist es, die Versicherten auch künftig mit hochwertigen Arzneimitteln zu versorgen, ohne die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gefährden.
Pharmaunternehmen müssen beispielsweise künftig den Nutzen neuer Arzneien nachweisen und Erstattungsbeträge mit den Krankenkassen aushandeln. Die Großhandelszuschläge werden neu geregelt.
Die Pflicht, klinische Prüfungen zu veröffentlichen, dient dem Interesse der Ärztinnen und Ärzten sowie der Patientinnen und Patienten. Alle sollen nähere Einzelheiten über Eigenschaften und Nutzen der Medikamente erfahren können. Hinzu kommt, dass sich Rabattverträge – vor allem für wirkstoffgleiche Präparate (Generika) – künftig stärker an den Bedürfnissen der Versicherten orientieren. So können Versicherte auf Wunsch ein anderes als das Rabatt-Präparat gegen Zahlung des Aufpreises auswählen.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Im ersten Jahr sind für die Gesetzliche Krankenversicherung Einsparungen in Höhe von rund 500 Mio. Euro zu erwarten. Langfristig ist mit zusätzlichen Einsparungen in Höhe von insgesamt zwei zwei Milliarden Euro zu rechnen.
Der Bundesgesundheitsminister hatte bereits zuvor als schnell wirkende Kostenbremse ein Pharmasparpaket auf den Weg gebracht. Es sieht höhere Zwangsrabatte und ein Preismoratorium für die Hersteller vor. Damit sollen die Kassen bereits in diesem Jahr rund 500 Millionen Ausgaben sparen.
Pressekontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
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