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SoVD fordert schnelle Hartz-IV-Korrektur
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Regelsätze erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für die Menschen im Hartz-IV-Bezug und deren Familien. Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass die bisherige Festsetzung der Regelleistung gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt. Damit bestätigt das Urteil zentrale Forderungen des SoVD nach mehr Transparenz und einem Ende der Willkür bei der Festsetzung der Regelleistungen. Der Urteilsspruch ist damit eine Chance für eine grundlegende sozialpolitische Korrektur, die längst überfällig ist.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung schnell und zielgerichtet handelt, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden. Die Bundesregierung muss sofort handeln und darf die Frist, die die Verfassungsrichter gesetzt haben, nicht bis zum Ende ausreizen. Wir werden darauf achten, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachkommt, damit die Bezieher von Hartz IV nicht weiter der bestehenden sozialen Härte ausgesetzt sind.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Pressekontakt:
Sekretariat Pressestelle
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 125
Fax: 030 / 72 62 22 328



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