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SoVD: Ratifizierung der UN-Konvention für behinderte Menschen darf nicht verschleppt werden
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass das Kabinett die Entscheidung über die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen zum zweiten Mal verschoben hat. Die erneute Verzögerung ist nicht akzeptabel. Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Ratifizierung der UN-Konvention durch Bundestag und Bundesrat eingeleitet.
Die Ratifizierung der UN-Konvention für behinderte Menschen darf nicht verschleppt werden. Sie muss zügig beschlossen werden.
Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, dass die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Mit der Konvention verpflichten sich die Staaten, eine umfassende Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft sicherzustellen. Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland. Zum Beispiel enthält die UN-Konvention einen klaren Handlungsauftrag für eine umfassende Barrierefreiheit und für die Inklusion behinderter Kinder in der Schule.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 - 129 / Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de



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