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SoVD: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Chance für bessere Pflege
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für eine bedarfsgerechtere Pflege. Statt einer Pflege im Minutentakt kann stärker auf den tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen eingegangen werden. Für die Festlegung des Pflegebedarfs soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben entscheidend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird vor allem für Pflegebedürftige mit Demenz Verbesserungen bringen.
Mit dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegt eine Blaupause für eine weitere Pflegereform vor. Entscheidend ist allerdings die Umsetzung im Einzelnen. Künftig soll es statt der drei Pflegestufen fünf so genannte Bedarfsgrade geben. Während für die Einstufung in die derzeitige Pflegestufe I ein Hilfebedarf von 90 Minuten täglich erforderlich ist, greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch bei einem geringeren Hilfebedarf. Dies ist zu begrüßen. Der SoVD unterstützt die Empfehlung des Beirats, dass für alle fünf Bedarfsgrade auch Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen müssen.
Entscheidend ist für den SoVD: Niemand darf durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs schlechter gestellt werden. Es muss außerdem gesichert sein, dass die eigenständigen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleiben.
Der SoVD begrüßt grundsätzlich das neue Begutachtungsverfahren, das in dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgeschlagen wird. Wie in dem Bericht ausgeführt wird, muss das neue Verfahren vor der Einführung allerdings noch optimiert und verfeinert werden. Hierbei muss vor allem sichergestellt werden, dass das Begutachtungsverfahren den Reha-Bedarf der Pflegebedürftigen zuverlässig erkennt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff markiert den Abschied von der Satt-und-Sauber-Pflege und trägt dem Bedürfnis nach sozialer Teilhabe Rechnung.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 123
Fax: 030 / 72 62 22 328



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