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    Selbstbestimmung auch ohne Stimme: Gesetzliche Grundlage für Patientenverfügung gelegt

    Hannover - (AWD) Wenn nur noch das gleichmäßige Piepsen von Apparaten auf Leben hinweist und Ärzte wenig Zuversicht auf dauerhafte Besserung verbreiten, stehen Verwandte und Freunde meist hilflos vor dem Krankenbett und fragen sich, ob dieser Zustand noch menschenwürdig ist. Doch wer will das für einen anderen Menschen entscheiden? Für diesen Moment, wenn dem eigenen Willen keine Stimme mehr verliehen werden kann, ist die Patientenverfügung vorgesehen. Sie legt die persönlichen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen beziehungsweise Nicht-Behandlungen fest und sorgt für Klarheit bei Ärzten und Verwandten.

    "Die Patientenverfügung ermöglicht es, den eigenen Willen bis zum Lebensende durchzusetzen. Mit der Abstimmung im Bundestag wurde nun auch die gesetzliche Grundlage geschaffen. Ärzte sind demnach verpflichtet, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gemäß der Patientenverfügung zu handeln. Selbst wenn die Krankheit nicht zum Tode führt. Mit dem Beschluss wurde die Selbstbestimmung eines jeden Bürgers gestärkt und eine neue Rechtssicherheit geschaffen", so AWD-Versicherungsexperte Christian Monke.

    Patientenverfügungen sollten einem bestimmten Muster folgen, ohne ihre Individualität zu verlieren. Ein Überblick über den aktuellen Gesundheitszustand und die eigene Wertevorstellung können zum Einstieg dienen. Der Hauptinhalt besteht aus der Schilderung, in welchen konkreten Situationen die Verfügung anzuwenden ist und wie die gewünschten Behandlungsmaßnahmen auszusehen haben. Dabei gilt: je umfangreicher und klarer die Situationen beschrieben werden, desto sicherer ist die Umsetzung des eigenen Willens.

    Pressekontakt:

    AWD Holding AG
    Bereich Presse / Öffentlichkeitsarbeit
    Stefan Suska
    Tel: 0511/9020-5560
    E-Mail: stefan.suska@awd.de

    www.awd.de

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