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Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Welche Art der Hilfe, Unterstützung und Anerkennung muss den Opfern zuteil werden? Wie können Einrichtungen Übergriffe auf Mädchen und Jungen in Zukunft verhindern? Antworten auf diese und andere Fragen zu finden, war Ziel der zweiten Sitzung des Runden Tisches.
Unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesbildungsministerin Annette Schavan fand die zweite Sitzung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" statt. Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann legte einen Zwischenbericht ihrer Arbeit vor.
Neben Vertretern von Kirchen und Schulträgern sind auch Kinder- und Jugendschutzverbände, Juristen, Mediziner und Psychologen am Runden Tisch beteiligt. Zusätzlich zum großen Kreis nehmen Mitarbeiter der drei Arbeitsgruppen teil, die sich mit der Prävention, rechtlichen Fragen und Anforderungen an Forschung und Lehre befassen.
Beratungen zu Rechtsfragen
Eine geplante Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit drei auf dreißig Jahre, mehr Schutz des Opfers im Ermittlung- und Strafverfahren, sowie die Ausweitung der Finanzierung eines Anwalts auf Staatskosten – das sind einige Ergebnisse der Arbeitsgruppe Justiz.
Die Arbeitsgruppe befand, dass "eine Selbstverpflichtung der betroffenen Organisationen, im Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft über einen Tatverdacht zu informieren, der bessere Weg ist", so Leutheusser-Schnarrenberger. Eine Anzeigepflicht für Menschen, die von sexuellen Übergriffen erfahren, lehnten die Rechtsexperten dagegen ab.
Unter Leitung der Bundesjustizministerin erarbeitet die AG derzeit Leitlinien zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
Die Ministerin erklärte, dass bis 2013 jährlich 387.000 Euro für das Präventionsprojekt "Dunkelfeld" bereit gestellt werden. Das Projekt bietet Menschen mit pädophilen Neigungen eine Anlaufstelle.
Standards als Grundlage für Förderung
Bundesfamilienministerin Schröder will dafür sorgen, dass künftig jede Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bestimmte Standards erfüllt. Davon soll auch eine staatliche Förderung abhängig sein.
Für hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in solchen Einrichtungen wird die Ministerin die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zur Pflicht machen.
Außerdem ist ein bundesweites Fortbildungsprogramm für Mitarbeiter aus der Kinder- und Jugendhilfe zu sexueller Gewalt geplant. Dafür sollen in den kommenden vier Jahren drei Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Investitionen in Ursachenforschung
Bundesbildungsministerin Schavan will 32 Millionen Euro in Forschungsprojekte zum Thema Kindesmissbrauch fließen lassen. 20 Millionen Euro gehen in ein interdisziplinäres Forschungsnetz "Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt". Weitere Mittel fließen in bildungswissenschaftliche Forschung. "Wir wollen früher auf Täter aufmerksam werden und dadurch Kindesmissbrauch wirkungsvoll verhindern", sagte Schavan.
Unter anderem soll das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, das 1992 die bislang einzige Repräsentativbefragung erstellt hatte, eine neue Erhebung mit deutlich mehr Teilnehmern erarbeiten.
Ministerinnen im Gespräch mit Opfern
Im November wollen Schröder, Leutheusser-Schnarrenberger und Schavan Opfer sexueller Gewalt zum Gespräch treffen. Das nächste Plenum ist für den 1. Dezember vorgesehen.
- Der Runde Tisch wurde ins Leben gerufen, nachdem in katholischen und anderen Einrichtungen wie der renommierten Odenwaldschule in Hessen etliche Missbrauchsfälle bekannt geworden waren. Weitere Informationen zum Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" finden Sie unter: www.rundertisch-kindesmissbrauch.de
Pressekontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
internetpost@bpa.bund.de



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