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    Regressandrohungen an Mediziner zu Lasten der Patienten

    Im Interesse der Versicherten und Patienten muss sich die DGVP mit Nachdruck gegen die fortschreitende offene und verdeckte Rationierung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Pflegeversicherung wehren.

    Durch Hinweise aus allen Bevölkerungsschichten erfahren wir von vielen Leistungsverweigerungen, z.B. dass die geriatrische Rehabilitation als Leistung abgelehnt wird, obwohl das BMG sich eindeutig für diese Leistung entschieden hat.

    In der Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie Medizintechnik für den individuellen Patienten wird über Rabattverträge der Krankenkassen oder durch die Auftragsvergabe für bestimmte Produkte an bestimmte Lieferanten durch Ausschreibungen, die gewohnte und auch vom Arzt verordnete Versorgung rationiert.

    Die Krankenkassen wirken dabei mit unterschiedlichen Methoden, wie Anreizsystemen mit Sondervergütungen für Mediziner auf die Rationierungen ein und zwar mit dem Ziel die Kosten der Versorgung zu senken.

    Noch größere Auswirkungen auf die Rationierung und somit die Absenkung der Versorgungsqualität für die Versicherten und Patienten haben die Regressandrohungen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Medizinern und Therapeuten. Die Krankenkasse droht über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) dabei mit einem Prüfverfahren der Praxis, auf der Grundlage von kumulierten Jahreswerten von Verordnungen in der Vergangenheit. Dabei können rückwirkend Forderungen in fünfstelliger Höhe an den oder die Mediziner gestellt werden.

    Aktuell meldet das Portal facharzt.de des Ärztenachrichtendienstes, dass allein in Bayern rund 460 niedergelassene Ärzte mit Regressforderungen konfrontiert sind.

    Als Folge dieser Androhung halten sich die behandelnden Mediziner bei Verordnungen zurück. Hinzu kommt, dass Mediziner die Wartezeiten für die Behandlung der Patienten verlängern - denn werden weniger Patienten behandelt und demnach weniger Leistungen bei den KV'en in Rechnung gestellt, verringert sich die Gefahr bezogen auf Regressforderungen.

    Schlechtere oder verzögerte Versorgung führt nachweisbar zu höheren Folgekosten. Die Überwachung der Verordnungen der Mediziner durch die GKV führt zu einem erhöhten administrativen Aufwand, der jedoch leider in der Höhe nicht transparent gemacht wird. Andererseits wird uns Bürgern durch die GKV und die Politik immer wieder - angeblich voll transparent - dargelegt, wie viel für unsere individuelle Versorgung durch die Solidargemeinschaft aufgewendet worden ist. Deshalb fordern wir eine Klarstellung bezüglich der Auswirkungen durch die Regressforderungen und den administrativen Aufwand der gesetzlichen Krankenkassen.

    Pressestelle DGVP
    Tel: 06252-942980
    Fax: 06252-94298 29
    info@dgvp.de
    www.dgvp.de

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