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    Pressefreiheit gestärkt

    Die Bundesregierung hat beschlossen, die Pressefreiheit zu stärken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf mit Neuerungen im Straf- und im Strafprozessrecht auf den Weg gebracht.

    Der neue Gesetzentwurf treibt ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag voran. Die Stärkung der Pressefreiheit war bereits im Oktober 2009 vereinbart worden.

    Schutz für Informanten

    Unter anderem ist eine Neuregelung des Rechts zum sogenannten "Geheimnisverrat" vorgesehen. So machen sich Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich nicht mehr der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" strafbar, wenn sie geheimes Material lediglich entgegennehmen, auswerten oder veröffentlichen. Auf diese Weise wird der Quellen- und Informantenschutz gestärkt.

    Beschlagnahme ist die Ausnahme

    Außerdem sieht der Entwurf einen besseren Schutz vor Beschlagnahmen vor. Schon heute darf Material grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden, das Pressemitarbeiter von Informanten erhalten haben. Auch über deren Herkunft dürfen sie die Aussage verweigern. Unter engen Voraussetzungen ist jedoch bislang eine Beschlagnahme ausnahmsweise dennoch möglich. Diese Ausnahmen sollen weiter eingeschränkt werden. Künftig soll nicht nur ein einfacher Verdacht einer Straftat gegen den Medienangehörigen ausreichen, sondern ein "dringender Tatverdacht" nötig sein.

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Dorotheenstraße 84
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 272-0
    Fax: 030 18 272-2555
    internetpost@bpa.bund.de

    www.bundesregierung.de


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