medcom24 - Das Presseportal für Medizin & Gesundheit im Internet.

Deutschlands Datenbank für Presseinformationen aus dem Gesundheitswesen.

Benutzeranmeldung

Bleiben Sie mit - medcom24 - immer auf dem Laufenden!

Kooperationen / Partner

RSS - Newsfeed

Inhalt abgleichen

Feed anzeigen und abonnierenSitemap anzeigen

    Presseportal Kostenlos Online PR RSS News Public Relations Veröffentlichen Web 2.0 Gesundheit Journalisten Presse Redaktionen Healthcare Medizin Pressemeldungen PKs Kommunikation Pressekonferenzen Termine Kostenfrei PI Presseinformationen Werbung Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilungen VAs Marketing PR-Agenturen Veranstaltungen


      Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband


      Geprüft auf Sicherheit durch:
      Web-Browser optimiert.

    Patientenwillen hat Vorrang

    Hilflos an medizinischen Maschinen hängen und nicht mehr selbst bestimmen zu können – davor haben viele Angst. Etwa acht Millionen Menschen in Deutschland haben für diesen Fall mit einer Patientenverfügung vorgesorgt. In Zukunft können sie sich darauf verlassen, dass ihr Wille beachtet wird.

    Erwachsene können in einer schriftlichen Patientenverfügung bestimmen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

    Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.

    Wie Ärzte sind auch Betreuer und Bevollmächtigte an eine vorliegende Patientenverfügung gebunden. Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter nicht über den Patientenwillen einig, entscheiden ein Gericht.

    Das alles sieht ein neues Gesetz vor, dass der Bundestag verabschiedet hat.

    Gewissensentscheidung über Fraktionsgrenzen hinweg

    Seit Ende der neunziger Jahre hatten Patienten zunehmend die Anerkennung der Gerichte erfahren.

    Einen Regierungsentwurf hat es für das neue Gesetz nicht gegeben. Stattdessen waren aus der Mitte des Bundestages drei verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht worden. Einer davon, der Vorschlag des Abgeordneten Stünker, fand nun nach ausgiebigen Beratungen eine Mehrheit. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben worden.

    Das Gesetz soll zum 1. September in Kraft treten.

      Bestehende Patientenverfügungen gelten weiter, müssen also nicht neu verfasst werden. Allerdings ist es ratsam, eine Patientenverfügung regelmäßig daraufhin prüfen, ob sie noch dem tatsächlichen Willen entspricht. Jede Vergewisserung sollte man ebenfalls schriftlich festhalten.

    Die Regelungen zur Patientenverfügung im Einzelnen

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Dorotheenstraße 84
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 272-0
    Fax: 030 18 272-2555
    internetpost@bpa.bund.de

    www.bundesregierung.de

    0
    Noch keine Bewertung
    Ihre Bewertung: Keine

    Presseportal - medcom24 e.K. | Copyright 2008 - 2012 | All rights reserved | SERVICE-HOTLINE: 01801 / 730 730 | Powered by Drupal Design by Artinet