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PID: Gesetzliche Regelung erforderlich - Kolpingwerk Deutschland setzt auf Gewissensentscheidung der Abgeordneten
Köln - "Es besteht sehr wohl ein gut begründeter Anlass zur gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Warum die Bundesjustizministerin sich nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur PID hier nicht in der Pflicht sieht, vermag ich nicht nachzuvollziehen", betont der Bundespräses des Kolpingwerkes Deutschland Ottmar Dillenburg. Wie der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück, fordert er ein gesetzliches Verbot der PID. Dillenburg unterstützt auch die Anregung Glücks, bei einer Entscheidung im Parlament den Fraktionszwang aufzuheben. "Hier sollen die Abgeordneten frei und ihrem Gewissen folgend entscheiden. Die Selektion von menschlichem Leben muss verhindert werden."
Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de



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