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Mindestlohn als Einstiegslohn für Hilfskräfte in der Pflege - ein Zeichen der Vernunft
bpa: Die Regelung zur ortsüblichen Vergütung ist damit überflüssig und zu streichen
Berlin - Das Bundeskabinett hat gestern die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - besser bekannt als Mindestlohn-Verordnung - beschlossen. Sie soll noch im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit zum 1. August 2010 in Kraft treten.
Demnach gilt für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, ab 1. August 2010 eine Lohnuntergrenze von EUR 7,50 in den neuen und EUR 8,50 in den alten Bundesländern. Ab 1.Januar 2012 erhöht sich diese jeweils um EUR 0,25 und ab 1. Juli 2013 noch einmal um jeweils EUR 0,25. Dieser Mindestlohn gilt auch für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende bzw. Praktikanten sowie speziell ausgebildete Betreuer für Demenzkranke (z. B. Alltagsbetreuer) sind von der Regelung ausgenommen. Diese gilt erst einmal bis Ende 2014. Danach soll ihre Wirkung überprüft werden.
"Die Einigung ist ein Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für Hilfskräfte in der Pflege. Mit Blick auf die bevorstehende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 1. Mai 2011 wird damit eine Lohnuntergrenze für die Pflegebranche verpflichtend", so bpa-Präsident Bernd Meurer. "Der Mindestlohn wird auch für ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten. Damit gibt es auch für ausländische Hilfskräfte künftig keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu arbeiten."
Allerdings besteht nach Ansicht des bpa gesetzgeberischer Korrekturbedarf noch an anderer Stelle. "Mit dem Mindestlohn für die Pflegebranche ist die Regelung zur ortsüblichen Vergütung überholt und zu streichen", fordert Bernd Meurer. Und weiter: "Mindestlöhne sind keine Durchschnittslöhne! Eines muss aber klar sein: Nur eine solide Refinanzierung ermöglicht es den Unternehmen in der Pflege, auch künftig verlässliche Leistungen in guter Qualität zu erbringen. Dies wurde seinerzeit auch vom Bundesrat unterstützt."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 6.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60
www.bpa.de



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