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    Kann auch ich Lebensretter werden?

    Die Anzahl der Menschen, die verzweifelt auf ein Organ warten, übersteigt bei weitem die Zahl der gespendeten Organe.

    Kann auch ich Lebensretter werden?
    Fragen und Antworten zur Organspende

    Organspende ist gelebte Solidarität, die über den Tod hinausgeht. Wer sich zu Lebzeiten zur Organspende im Fall seines Todes bereit erklärt, ermöglicht seinen Mitmenschen ein Überlebe
    Die Anzahl der Menschen, die verzweifelt auf ein Organ warten, übersteigt bei weitem die Zahl der gespendeten Organe.

    Zwar steigt die Zahl der postmortal gespendeten Organe in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich an: Von 3.508 Organen in 2004 auf 3.925 gespendete Organe in 2006. Diesen Zahlen steht jedoch die deutlich größere Zahl von rund 12.000 Menschen gegenüber; die in Deutschland dringend auf ein Organ warten. Viele Menschen, die auf der Warteliste stehen, sterben, bevor sie ein lebensrettendes Organ von der Vermittlungsstelle zugeteilt bekommen.

    Mit der erweiterten Zustimmungslösung, die 1997 in Deutschland nach langem Ringen und schwierigen Diskussionen von einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist eine Lösung gefunden worden, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen achtet. Organe und Gewebe dürfen erst dann entnommen werden, wenn der Tod des Spenders an Hand sicherer Todeskriterien festgestellt wurde und der Verstorbene zu Lebzeiten in die Organ- und Gewebespende eingewilligt hat. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung abgegeben, ist die Entnahme von Organen und Gewebe nur zulässig, wenn die Angehörigen ihr auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen zugestimmt haben.

    Die Spender wollen durch ihre Spende ihren Mitmenschen helfen und Leben retten. Dabei müssen sie darauf vertrauen können, dass die Spende diesem Zweck dient. Deshalb ist der Organhandel und auch der Handel mit nicht industriell bearbeiteten Geweben, deren Bearbeitungsverfahren hinreichend bekannt ist (z.B. Augenhornhäute und Herzklappen), in Deutschland verboten! Es darf und wird keine Kommerzialisierung der Spende von Organen und Geweben geben.

    Über 80 Prozent der Menschen in unserem Land stehen der Organspende positiv gegenüber. Leider haben nur etwa 10 Prozent ihre Spendebereitschaft in einem Spendeausweis dokumentiert. Es ist deshalb wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen, mit den Angehörigen zu besprechen und die eigene Entscheidung in einem Spenderausweis zu dokumentieren.

    Kann auch ich Lebensretter werden?

    In unserem Land warten rund 12.000 Menschen darauf, dass jemand gefunden wird, dessen Herz, Lunge, Leber oder Niere ihnen übertragen werden kann. Manche warten schon lange. Nieren-Kranke, die regelmäßig an Blutwäsche-Geräte (Dialyse) angeschlossen werden, warten durchschnittlich etwa fünf Jahre. Viele sehr schwer am Herzen oder an der Leber erkrankte Menschen sterben, bevor sie ein lebensrettendes Organ übertragen bekommen. Das Dasein dieser Menschen ist oft angefüllt von der Furcht, ohne gespendetes Organ nach vielen Schmerzen und Belastungen bald sterben zu müssen: Mütter, Väter, Töchter oder Söhne.

    82 Prozent Zustimmung

    Wer die Bevölkerung befragt, erhält einen erstaunlichen Befund. 82 Prozent der Menschen halten die Organspende eigentlich für eine gute Sache. Aber nur zwölf Prozent tragen einen Spenderausweis mit sich. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt appelliert daher bei vielen Anlässen, sich für die Organspende zu entscheiden: "So kann jeder Leben retten und Leid lindern. Ich weiß, dass uns der Gedanke instinktiv missfällt, nach dem eigenen Tod würden Organe entnommen und auf andere, Unbekannte übertragen. Unser Körper ist schließlich von der Wiege bis zur Bahre unser unmittelbares Zuhause. Aber die Medizin hat die Möglichkeit geschaffen, durch Organ-Übertragung unmittelbar Leben zu retten. Das ist ein so grandioser Sieg über manchen baldigen Tod, dass wir nicht abseits stehen sollten."

    Seit genau zehn Jahren (1. Dezember 2007) gibt es in Deutschland in Transplantationsgesetz. Es regelt: Wer will, dass durch seine Organe nach dem Tod Menschen gerettet werden, der wird Spender. Das wird in einem Spenderausweis festgehalten. Solche Ausweise halten die Krankenkassen, Gesundheitsämter, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder viele Ärzte bereit. Auch die nächsten Angehörigen können angeben, ob ein Verstorbener bereit war, Organe zu spenden. Es ist ein gutes Gesetz, weil es den Willen der Menschen uneingeschränkt respektiert.

    12.000 Patienten warten auf Hilfe

    In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der gespendeten Organe stetig an: von 3.508 im Jahr 2004 auf 3.925 im vergangenen Jahr. Dennoch warten weiter 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Während die einen versorgt werden und weiter leben, kommen ständig neue Fälle hinzu. Viele prominente Zeitgenossen unterstützen daher die Organspende. Franziska von Almsick, Franz Beckenbauer, Michael Schumacher, Rosi Mittermaier, Til Schweiger und viele mehr.

    Miteinander reden hilft

    Eins steht fest: Wo Menschen ernsthaft über die Organspende und deren lebenswichtige Bedeutung sprechen, bauen sie Hemmschwellen ab und ihre Spendebereitschaft steigt. Wer es selbst versucht, wird schnell feststellen: Manchmal ist Reden eben doch Gold und Schweigen nur Silber.

    Organspender werden!
    So einfach gehts:

    Einfach Ausweis ausfüllen und immer bei sich tragen. Organspendeausweise können Sie hier herunterladen Organspendeausweis oder
    unter www.organspende-info.de bestellen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

    Fragen und Antworten zur Organspende:
    Gibt es eine Altersgrenze für Organspender/Organspenderinnen?

    Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das tatsächliche Alter. Auch die funktionstüchtige Niere einer 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

    Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?

    Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

    Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende generell aus?

    Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende in Frage kommt oder ob aus medizinischen Gründen davon abgesehen werden muss.

    Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende von Verstorbenen erfüllt sein?

    Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechen den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Oragnentnahme zustimmen.

    Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?

    Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

    Infotelefon Organspende

    In Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die BZgA einen telefonischen Informationsdienst zur Organspende und Transplantation eingerichtet. Das gebührenfreie Infotelefon bietet die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch von einem geschulten Team Informationen und Antworten auf Fragen zur Organspende zu bekommen.

    Das Infotelefon ist unter der Rufnummer 0 800/ 90 40 400 Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 16 Uhr besetzt.

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