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Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein und „ärztliche Suizidbeihilfe“ (?)
Am 19.11.2011 hat eine Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stattgefunden und es steht jedenfalls nach der öffentlich bekannt gegebenen Tagesordnung ( vgl. dazu Rheinisches ÄBl. – Amtliche Bekanntmachung >>> http://www.aekno.de/downloads/archiv/2011.11.057.pdf <<<) zu vermuten an, dass die Kammerversammlung im Nachgang zum 114. Deutschen Ärztetag auch Änderungen zur ärztlichen Berufsordnung beschlossen hat.
Ob und mit welchem Inhalt das auf dem letzten Deutschen Ärztetag beschlossene Verbot zur ärztlichen Suizidbegleitung in die Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte gefunden hat, ist derzeit noch offen, da eine offizielle Mitteilung der Kammer – soweit ersichtlich – derzeit noch nicht vorliegt.
Ich mag mich täuschen, aber es wird diesseits davon ausgegangen, dass die Ärztekammer Nordrhein nahezu grammatikalisch wortgleich die von dem Deutschen Ärztetag beschlossene Änderung der ärztlichen Musterberufsordnung zu § 16 MBO-Ä Ärztliche Sterbebegleitung übernehmen wird. Die Ärztekammer Nordrhein „bürgt“ insofern für Kontinuität in ihrer ethischen Positionsfindung und nicht unwesentlich scheint mir hierbei zu sein, dass wohl auch der aktuell neu gewählte Präsident der Kammer, namentlich Herr Rudolf Henke, seine gewichtige Stimme erheben wird, wenn und soweit es darum geht, das Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung in der Berufsordnung entsprechend abzusichern. Dies deshalb, weil der neu gewählte Präsident der Ärztekammer Nordrhein sich in besonderer Weise schon im Vorfeld des letzten Deutschen Ärztetages für ein entsprechendes Verbot eingesetzt hat.
Vgl. dazu etwa
BÄK-Spitze sucht nach gemeinsamer Position zur ärztlichen Suizid-Beihilfe,
in Ärzte Zeitung online v. 11.01.11 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/6... <<<
Kritisch dazu der Kommentar v. L. Barth, Ärztliche Suizidbeihilfe - „Hardliner“ sind im Zweifel keine guten fachlichen Berater, in >>> Medcom24 v. 26.01.11 <<<.
Bleibt also nur zu hoffen, dass die Kammerversammlung dem guten Beispiel ihrer bayerischen Kolleginnen und Kollegen gefolgt ist, auch wenn diese Hoffnung m.E. angesichts der bisherigen Debatten eher eine "trügerische" sein dürfte.
Lutz Barth
________________________
IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
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