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Honorarreform 2010: GenoGyn sendet Petition nach Berlin, NRW und RLP
Köln. Am Ende steht die eklatante Benachteilung der Frauen im deutschen Gesundheitssystem, warnt die Ärztliche Genossenschaft der Frauenärzte GenoGyn anlässlich der Honorarreform 2010. Mit Petitionen an den Deutschen Bundestag sowie an den Landtag in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Gynäkologen nun offiziell Beschwerde eingelegt und Antrag auf Nachbesserung gestellt.
Schon im Juni, als die Folgen der aktuellen Honorarreform für die Frauenärzte offenbar wurden, hatte die GenoGyn in einem Offenen Brief an den Bewertungsausschuss des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin eine Modifizierung ihres Beschlusses vom 26. März 2010, der die arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen mit Wirkung zum 1. Juli 2010 neu berechnet und angepasst hat, gefordert. „Praxissterben, Arbeitsplatzverlust und das Ende der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung drohen“, sagt Dr. Helge Knoop aus dem Vorstand der GenoGyn.
Die Zahlen sprechen für sich: Ab dem 1. Juli 2010 soll das Regelleistungsvolumen (RLV) pro Frau und pro Quartal im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein 15,07 Euro und im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz 13,69 Euro betragen. Das neu eingeführte qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) soll zusätzlich durchschnittlich 1,00 Euro ausmachen. „Bezogen auf die Gesamt-Fallzahl des Vorjahres-Quartals erhalten die Gynäkologen dann beispielsweise für eine Ultraschalluntersuchung der Brust 44 Cent und für die Psychosomatische Grundversorgung einer Frau 83 Cent“, erklärt Dr. Knoop.
Im Fallwert (RLV und QVZ) ist nun außerdem ein wesentlicher Teil aus dem Kapitel Prävention, darunter alle Leistungen der Empfängnisregelung (früher Sonstige Hilfen – GOP 01820-01913), bereits eingerechnet. Sie werden nicht wie bisher extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung von den Krankenkassen bezahlt. Die GenoGyn erwartet deshalb dramatische Einbußen von durchschnittlich 6 000 Euro pro Quartal pro frauenärztlicher Arztpraxis.
Schon jetzt sei die Lage im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland dramatisch, so GenoGyn-Vorstandsmitglied Dr. Knoop: „Zu den genannten Preisen können sowohl eine Mamma-Sonografie wie auch eine Psychosomatische Grundversorgung so gut wie nicht mehr angeboten werden - ganz zu schweigen davon, dass aus Kostengründen eine Beratung zur Empfängnisregelung in Zukunft auf das Minimum beschränkt werden muss. Letzteres steht in krassem Widerspruch zu der Schutzpflicht des Gesetzgebers für das ungeborene Leben, die körperlichen und seelischen Schaden für Mutter und Kind und Gesundheitsschäden durch falsche oder nicht indizierte Behandlung mit Kontrazeptiva abwenden soll“.
In ihren Petitionen beantragt die Ärztliche Genossenschaft GenoGyn deshalb erstens die sofortige Entfernung der Mamma-Sonografie und der Psychosomatische Grundversorgung aus den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) und zweitens die sofortige Entfernung der Leistungen der Empfängnisregelung u.a. (früher Sonstige Hilfen – GOP 01820-01913) aus den Regelleistungsvolumina (RLV) und den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV). Nur so könne aktuell eine Benachteiligung der Frauen in der medizinischen Versorgung in Deutschland verhindert werden.
Weitere Informationen:
Pressestelle GenoGyn
Sabine Martina Glimm
Stremelkamp 17, 21149 Hamburg
Telefon: 040 / 79 00 59 38, Telefax: 040 / 70 38 11 88
E-Mail: GenoGyn@wahlers-pr.de, Internet: www.genogyn.de



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