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    Hebammenverband kritisiert die Trennung von Müttern und Säuglingen im Strafvollzug als unmenschlich

    Der Hebammenverband übt heftige Kritik an der Tatsache, dass Mütter während des Strafvollzugs von ihren Kleinkindern getrennt werden, obwohl die Bedeutung einer liebevollen und verlässlichen Bindung längst bekannt ist.

    In Weimar wurde vergangene Woche eine Mutter von ihrem Neugeborenen getrennt und zu einer 10monatigen Haftstrafe ohne Bewährung eingewiesen. Das Neugeborene blieb in der Obhut des 18jährigen Vaters. In einer Situation der Überforderung hat der junge Mann das Neugeborene so heftig geschüttelt hat, dass der herbeigerufene Notarzt das Kind wiederbeleben musste.

    Alles hat scheinbar gestimmt: Sowohl das Jugendamt als auch eine Familienhilfe seinen dem jungen Vater acht Stunden pro Woche zur Seite gestanden – und dennoch ist die Situation eskaliert.

    „Was uns so empört ist die Tatsache, dass es in Deutschland sieben Einrichtungen mit ca. 90 Plätzen für die gemeinsame Unterbringung von straffälligen Frauen und ihren Kleinkindern gibt“, so Elke Pirrhs, die Hebammenlandesvorsitzende von Thüringen. „Die Mutter-Kind-Häuser innerhalb der Justizvollzugsanstalten wirken frühkindlichen Entwicklungsstörungen entgegen, indem eine Trennung vermieden wird. Statt Trennung wird die Haftzeit bewusst dazu genutzt, um positive Entwicklungsprozesse einzuleiten, die Mütter in ihrer sozialen Kompetenz zu stärken und die Mutter-Kind-Bindung zu fördern. Manche Mütter im Strafvollzug müssen auch in ihrer Erziehungsfähigkeit gefördert werden, damit ihr Erziehungsverhalten dem Wohl des Kindes dient – auch nach der Haftzeit“, so die Landesvorsitzende abschließend.

    Pressekontakt:

    Dr. Edith Wolber,
    Pressereferentin beim
    Deutschen Hebammenverband

    Tel: 06226 - 8286 oder 429400

    Mail: wolber@hebammenverband.de

    Bergstraße 3
    74909 Meckesheim

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