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    Gesundheitsreform: Selbstständige verlieren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind

    Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. In Absatz 2 heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (...)." Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

    "Hier offenbart sich eine weitere Tücke der Gesundheitsreform", so Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG). Denn die Änderung in Paragraph 43 des Sozialgesetzbuches V führt zu Leistungseinschränkungen und bedroht die Zahlungsfähigkeit von Selbstständigen bei Krankheit.

    Wer heute als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz miteinbeziehen – er bezahlte dann den normalen Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt.

    Krankengeld läuft zum 1.1.2009 automatisch aus

    Diese Regelung läuft zum 1.1.2009 automatisch aus – wer zurzeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, verliert ihn dann. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit einheitliche, so genannte ermäßigte Beitragssatz. Sie können einen Krankengeldanspruch dann über einen zusätzlichen Wahltarif abdecken; diese Tarife müssen gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 anbieten.

    Private Vorsorge dringend empfohlen

    Freiwillig gesetztlich versicherte Selbstständige müssen also möglichst schnell handeln, wenn sie ab Januar 2009 weiterhin einen Anspruch auf Krankentagegeld haben wollen. Die Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG) empfehlen daher Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, eine private Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen – oder gleich in die private Krankenversicherung zu wechseln. "Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und gewährt dem Kunden lebenslang den Versicherungsschutz, für den er sich beim Abschluss seines Vertrages entschieden hat", so Manuela Kiechle. Eine Leistungseinschränkung, wie man sie bei der Gesundheitsreform erlebt, ist bei ihr nicht möglich. Weitere Informationen unter www.vkb-krankenversicherung.de

    Verantwortlicher Pressekontakt:
    Herausgegeben von der
    Versicherungskammer Bayern,
    Consal Beteiligungsgesellschaft AG,
    Bayerische Beamtenkrankenkasse AG,
    UKV – Union Krankenversicherung AG,
    URV – Union Reiseversicherung AG,
    Maximilianstraße 53,
    80537 München

    Für Rückfragen
    Claudia Scheerer, Pressesprecherin
    Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
    Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
    Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
    E-Mail: presse@vkb-krankenversicherung.de
    Internet: www.vkb-krankenversicherung.de

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