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    Gesundheitsreform: Apotheker und Ärzte wollen Patientenversorgung kostenbewusst weiterentwickeln

    Einsparungen und gute Versorgung müssen im Gesundheitssystem kein Widerspruch sein

    Düsseldorf - Dass Einsparungen und eine gute Versorgung sich nicht ausschließen müssen, belegt das Konzept der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Weiterentwicklung einer patientengerechten Arzneimittelversorgung. Ganz wesentlich dabei: eine verstärkte heilberufliche Kooperation von Ärzten und Apothekern. Das Konzept haben die Apothekerkammer Nordrhein und der Apothekerverband Nordrhein e.V. in einem Pressegespräch am 05.10.10 in Düsseldorf vorgestellt.

    "Der neue Vorschlag bedeutet konkret, dass der Arzt in der Arzneimitteltherapie künftig den Wirkstoff auswählt, die Menge, Dosierung und Therapiedauer festlegt. Der Apotheker übernimmt die Auswahl des Arzneimittels und gibt es nach der Beratung ab. Im Gegensatz zu den Rabattverträgen bekommt der Patient in diesem arbeitsteiligen Modell weiterhin das Arzneimittel seines Vertrauens", erklärte Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Um für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie eine größere Transparenz zu schaffen, sei ein Medikationsplan vorgesehen. Darin werde genau angezeigt, welches Arzneimittel in welcher Dosierung wann und wie lange eingenommen werden solle. Verordnungsgrundlage bilde ein von Ärzten und Apothekern entwickelter bundesweit einheitlicher, indikationsbezogener Medikationskatalog. Generika-Verordnungen würden mit einem Garantiepreismodell kombiniert, so Engelen.

    "Dabei kommt dem Apotheker die Aufgabe zu, innerhalb eines Preiskorridors das für den Patienten am besten geeignete Medikament auszuwählen. Wichtig dabei: Die Preisverantwortung für Arzneimittel liegt weiterhin bei Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern", ergänzte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. Bundesweit einheitliche Preise sollen zentral zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellern ausgehandelt werden. Maßgabe dabei sei, für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

    Qualität steigern und Einsparungen erzielen

    Durch die intensivere heilberufliche Kooperation zwischen Arzt und Apotheker wird die Arzneimitteltherapie verbessert, was dem Patienten nachhaltig zugute kommt. Das Konzept belegt somit: Sparpläne müssen nicht zwangsläufig zu Qualitätsverlusten führen. Zudem ist ein Garantiepreismodell für Generika flexibler als das bestehende Rabattvertragssystem und nimmt Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten. In Anbetracht der immensen Finanzierungsprobleme in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht das Konzept über eine Garantiepreisvereinbarung auch Einsparungen vor. Diese liegen nach ABDA- Berechnungen sogar deutlich über dem Potenzial von Rabattverträgen und anderen Sparplänen. Den Berechnungen zufolge wird das Einsparvolumen mit der Umsetzung eines kassenübergreifenden Medikationskataloges auf rund 2,35 Mrd. eingeschätzt.

    Pressekontakt:

    Dr. Stefan Derix
    Telefon 0211-83880
    s.derix@aknr.de

    Dr. Peter Szynka
    Telefon 0211-4391726
    p.szynka@av-nr.de

    Herausgeber:

    Apothekerverband Nordrhein e.V.
    Tersteegenstr. 12
    40474 Düsseldorf
    Telefon: 0211-439170
    Fax: 0211-4391717
    www.av-nr.de

    Apothekerkammer Nordrhein
    Poststraße 4
    40213 Düsseldorf
    Telefon: 0211-83880
    Fax: 0211-8388222
    www.aknr.de

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