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Gesundheitsfonds: Bundesversicherungsamt legt Berechnungsverfahren für Risikostrukturausgleich fest
Das Bundesversicherungsamt hat heute mit dem Versichertenklassifikationsmodell eine wesentliche Festlegung für das Verfahren bekannt gegeben, nach dem künftig die unterschiedlichen Belastungen der Krankenkassen im Risikostrukturausgleich ausgeglichen werden. Dieses Verfahren bildet die Grundlage für die Verteilung der Mittel des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009. Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren hierzu angehört worden.
„Mit dieser Festlegung steht das Gerüst für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich“ sagte Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamtes. „Für das zweite Halbjahr bleibt zwar noch einiges zu tun. Ich bin jedoch sicher: Der Gesundheitsfonds kann pünktlich zum 1. Januar 2009 starten“.
Die Einzelheiten zur Festlegung sind im Internet abrufbar unter:
www.bva.de/Risikostrukturausgleich/Weiterentwicklung
Pressemitteilung: Bundesversicherungsamt
PRESSESPRECHER
Theo Eberenz
HAUSANSCHRIFT
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
TEL +49 (0) 228 619 - 0
FAX +49 (0) 228 619 - 1870
INTERNET www.bundesversicherungsamt.de
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