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    Gesetzliche Krankenkassen dürfen naturheilkundliche Arzneimittel wieder erstatten

    Erneut zu kritisieren ist das Verhalten der gesetzlichen Krankenkassen nach Überzeugung der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP).

    Eine repräsentative Befragung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen im Jahr 2007 ergab, dass den Versicherten ein hoher Grad an Wahlfreiheit und eine gute medizinische Versorgung wichtiger ist als der finanzielle Anreiz von Geldprämien. Trotz dieser Forderungen der Versicherten und Patienten reagieren die gesetzlichen Krankenkassen nicht und bieten in der Hauptsache Tarife mit Selbstbehalt, Geldprämien und Kostenerstattung an.

    Die gesetzlichen Krankenkassen beklagen jedes Jahr die Steigerung der Ausgaben für Arzneimittel und sind sich in diesem Punkt völlig einig mit den politischen Mandatsträgern. Deshalb wird mit ungeheuer hohem administrativem Aufwand an der Realisierung von Rabattverträgen und Ausschreibungen seitens der Krankenkassen gearbeitet, um damit die Ausgaben zu senken. Immer mehr Generika werden für die Versorgung der Patienten zum Einsatz gebracht, weil hier Einsparpotenziale gesucht werden.

    Mit der letzten Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit erhalten, den Versicherten durch einen Wahltarif auch naturheilkundliche Arzneimittel zu bezahlen.
    Das Interesse der Bevölkerung an Wahltarifen für naturheilkundliche Arzneimittel hat sich in den letzten Jahren konsequent gesteigert. Trotzdem bieten nur 16 von 200 Krankenversicherungen einen Tarif für die naturheilkundlichen Arzneimittel an. Die angebotenen Tarife sind aber teilweise auch noch überteuert und deshalb häufig nicht sinnvoll für die Versicherten.

    Für den Präsidenten der DGVP, Wolfram - Arnim Candidus, ist es unverständlich, warum die gesetzlichen Krankenkassen nicht entsprechend Wahltarife für homöopathische, pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel anbieten, da auch in diesem Segment klare Einsparpotenziale und Qualitätssteigerungen vorhanden sind.

    Mit dem Angebot von Wahltarifen für naturkundliche Arzneimittel könnten Krankenkassen auch im Wettbewerb profilieren, der ja vehement von der Politik gefordert und angeblich von den Krankenkassen gewünscht ist.

    Als Vertreter der Versicherten und Patienten stellt die DGVP die Frage: Warum seitens der Krankenkassen keine effektive Ausrichtung auf die Anforderungen der Kunden der Versicherungen erfolgt. Man fragt sich, ob dies als Arroganz oder Unfähigkeit zu bewerten ist.

    Die DGVP fordert die Ausrichtung des Systems der gesetzlichen Krankenkassen auf die Interessen und Anforderungen der Versicherten und Patienten - und dies nicht nur bei naturkundlichen Arzneimitteln, sondern in allen Belangen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.

    Pressekontakt:

    Katja Rupp
    Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.

    Tel. 06252-94298-0/ Presseanfragen -12
    Fax 06252-94298-29
    E-Mail info@dgvp.de
    Internet www.dgvp.de

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