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Entspannt am Computerarbeitsplatz - Bildschirmbrille auf Rezept
Berlin, 26. Februar 2009 (KGS) Mehr als 60 Prozent aller berufstätigen Deutschen sitzen täglich am PC. Damit belegt die Bundesrepublik bei der beruflichen Computernutzung im EU-Vergleich Platz drei. Doch laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) klagt jeder Vierte während oder unmittelbar nach der Arbeit über Beschwerden wie brennende und tränende Augen. Abhilfe können Brillen mit Bildschirmarbeitsplatzgläsern schaffen – die Kosten dafür trägt fallweise sogar der Arbeitgeber.
Wenn trotz optimaler Arbeitsplatzbedingungen die Sicht verschwimmt und der Kopf schmerzt, sind oft die Augen den Anforderungen der Bildschirmarbeit nicht oder nicht mehr gewachsen. Gerade bei Menschen um die 45 können sich die Augen nicht mehr ausreichend auf Objekte in der Nähe scharf stellen. Typischerweise fällt die so genannte Alterssichtigkeit zuerst beim Lesen - und bei der Arbeit am Monitor auf. Bei der Bildschirmarbeit aber stoßen sowohl Lese- als auch Gleitsichtbrille an ihre Grenzen.
Eine Lesebrille ist für den typischen Leseabstand von ca. 30 Zentimetern tauglich, der Monitor aber ist auf Armlänge entfernt. Auch Gleitsichtbrillenträger haben so ihre Probleme: Eine herkömmliche Gleitsichtbrille korrigiert zwar im für die Bildschirmarbeit wichtigen Sehabstand von etwa 70 Zentimetern – dies aber nur in einem schmalen Teil des Glases. Der Bildschirmarbeiter muss, um die Schrift auf dem Bildschirm durch den Mittelbereich der Gleitsichtbrille zu lesen, den Kopf heben und sich vorbeugen. Die Haltung ist unwillkürlich verkrampft und starr, es kommt zu Verspannungen in der Halswirbelsäule.
Bildschirmbrillen hingegen haben einen breiteren mittleren Sehbereich, so dass die Augen auch beim Blickwechsel zwischen Tastatur, Bildschirm und dem Kollegen am Nachbartisch scharf sehen. „Ist eine Bildschirmbrille nachweislich für den Job notwendig, übernimmt laut Arbeitsschutzgesetz § 3 der Arbeitgeber die Kosten,“ so Jörg Feldmann von der BAuA.
So können sich Betroffene vom Betriebsarzt oder einem vom Unternehmen benannten Augenarzt untersuchen lassen. Zeigen die Ergebnisse, dass eine normale Brille für die Computerarbeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine spezielle Bildschirmbrille: „Diese stellt dann eine Art ‚persönliche Schutzausrüstung‘ dar,“ so Jörg Feldmann weiter. Dazu gehören alle Leistungen, die im Brillenrezept aufgeführt sind. Bei Sonderwünschen wie bestimmten Markengläsern, -fassungen oder Ausstattungen muss der Arbeitnehmer allerdings zuzahlen. Da die Verfahrensweise innerhalb der Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird, ist es ratsam, diese vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Detaillierte Informationen zum Vorgehen und den gesetzlichen Grundlagen erhält jeder Beschäftigte beim Betriebsrat oder bei der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Diese sind in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung organisiert.



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