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    Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen findet breite Unterstützung

    Es war nicht anders zu erwarten, dass nach der Veröffentlichung die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen eine breite Unterstützung erfährt: Nach dem Stand v. 17.11.10 haben bereits 191 Institutionen und Einrichtungen die Charta unterzeichnet (Quelle: http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/tl_files/dokumente/CHARTA-... )

    Mit ihrer Unterschrift hat die Institution/Einrichtung erklärt, dass sie die Ziele und Inhalte der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ mitträgt.
    Sie bekundet ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.

    In diesem Zusammenhang stehend darf einmal die Frage aufgeworfen werden, ob und ich welchem Umfange ggf. die Unterzeichnung der Charta durch die Institutionen und Einrichtungen einer (demokratischen) Legitimation bedarf?

    Diese Frage ist beileibe nicht eine solche rethorischer Natur, sondern angesichts der körperschaftlichen Verfassung mancher Organisationen und Einrichtungen ist nicht selten ein Votum der organisierten Mitglieder einzuholen, es sei denn, wir würden davon ausgehen, dass die Unterzeichnung der Charta zu den Angelegenheiten zu zählen ist, die von der Vertretungsbefugnis der entsprechenden Organe umfasst ist.

    Ein Blick in die Unterzeichnerliste zeigt, dass über Städte hinaus auch so manche Krankenhäuser und Vereine die Charta unterstützen und da würde ich gerne nachfragen wollen, ob im Zweifel die Erklärung nach außen hin in einem Verfahren, z.B. einer Mitgliederversammlung, legitimiert wurde?

    Vielleicht kann hier ein Insider zur Orientierung beitragen.

    Lutz Barth

    IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
    Debstedter Str. 107, 27607 Langen
    Tel. 04743 / 278 001
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