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    Bundesverfassungsgericht betont Vorrang des Gesundheitsschutzes

    Ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten ist nicht verfassungswidrig.
    Bätzing: Jetzt sind die Länder gefordert, strikte Regelungen umzusetzen.

    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing:

    „Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir mit den Nichtraucherschutzgesetzen auf dem richtigen Weg sind. Das Urteil betont ausdrücklich, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut ist. Jetzt sind die Länder gefordert, Regelungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorzulegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich kritisiert, dass die getroffenen Ausnahmeregelungen nicht konsequent sind. Nicht alle Gastwirte sind in der Lage, einen Raucherraum einzurichten. Die daraus entstehende und heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ungleichbehandlung und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen wären zu vermeiden, wenn auf alle Ausnahmetatbestände gänzlich verzichtet würde. Die Entscheidung ist damit ein Urteil gegen die Ausnahmeregelungen und nicht gegen den Nichtraucherschutz.“

    Nach einer aktuellen Umfrage von TNS EMNID begrüßen 71 % der Deutschen die Rauchverbote in der Gastronomie. „Damit steht die Entscheidung im Einklang mit der großen Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze in der Bevölkerung“, so Sabine Bätzing.

    Sabine Bätzing betont auch die positiven „Nebenwirkungen“, die die Nichtraucherschutzgesetze auf das Rauchverhalten haben. „Je weniger in der Öffentlichkeit geraucht wird, desto weniger kann das Rauchen für Jugendliche und junge Erwachsene zum attraktiven Vorbild werden. Das belegt der Rückgang bei den jugendlichen Rauchern. Bei den 12 bis 17-Jährigen rauchten 2001 noch 28 %, 2005 waren es noch 20 % und 2007 nur noch 18 %. Dies sind wichtige Erfolge für die Tabakprävention und die Gesundheit junger Menschen. Eine Forsa-Umfrage belegt auch, dass durch die Rauchverbote das Rauchen unattraktiver wird. Nach Einführung der Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland haben sich 15 % der Raucher das Rauchen abgewöhnt und 16 % ihren Konsum deutlich eingeschränkt. Das ist ein positiver Trend.“

    Dass Rauchverbote in öffentlichen Innenräumen der richtige Weg sind, bestätigen auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, wie Irland und Italien. Auf längere Sicht waren nicht wirtschaftliche Einbußen, sondern mehr Zufriedenheit der Gäste, mehr Kunden und Umsatzzuwächse das Ergebnis der Einführung eines umfassenden Nichtraucherschutzes.

    Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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