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    Bildungsurlaub mit ESL Sprachreisen

    Spanisch lernen in Madrid oder Englisch lernen London – und das im Zuge eines vom Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubes? Was viele Arbeitnehmer in Deutschland nicht wissen: Ihnen stehen abhängig von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, fünf Tage Bildungsurlaub jährlich zu, die sie für die persönliche Weiterbildung nutzen können.

    Darunter fällt natürlich auch die Weiterbildung im sprachlichen Bereich. Ja die Arbeitgeber schätzen es sogar, wenn sich ihre Mitarbeiter zusätzliche Qualifikationen aneignen, die sie im Beruf sinnvoll einbringen können. Je nach Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit 10 Tage Bildungsurlaub am Stück zu beantragen, also einfach zwei Jahre zusammenzuziehen.

    Weil gerade in einer globalisierten Welt Sprachkenntnisse in den verschiedensten Berufgruppen immer wichtiger werden, bemüht sich die Schweizer ESL sprachbegeisterten Arbeitnehmern, die Sprachkenntnisse im Rahmen ihrer Tätigkeit oft brauchen, ein anspruchsvolles „Bildungsurlaubsprogramm“ zu bieten. Es gibt bereits eine ganze Liste an Partnerschulen in den verschiedenen Ländern, die akkreditierte Kurse anbieten und für einen Bildungsurlaub anerkannt sind. Intensivsprachkurse an den ESL-Partnerschulen, die 30 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, entsprechen in der Regel den Anforderungen.

    Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Zu klären ist, wann ein Bildungsurlaub zeitlich am besten möglich ist, um die Ablehnung des Antrages aufgrund von Engpässen zu vermeiden. Von der Schweizer ESL erhalten die Arbeitnehmer im Rahmen der Buchung eine Anmeldebestätigung sowie einen Anerkennungsbescheid, der an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses, stellen die ESL-Partnerschulen den Teilnehmenden des Weiterbildungskurses ein Zertifikat aus, welches wiederum dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

    In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben die Arbeitnehmer leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, dort besteht die Möglichkeit auf einen Bildungsurlaub nur für Bedienstete des öffentlichen Dienstes. In Nordrhein Westfalen gilt der Anspruch der Arbeitnehmer auf Bildungsurlaub nur für Sprachkurse im Inland.

    Die Kosten für den Weiterbildungskurs können im Idealfall steuerlich geltend gemacht werden. Man sollte sich aber unbedingt vorab nochmals informieren. Wichtig ist, dass die privaten Interessen bei einer Sprachreise zum Bildungszweck ausgeschlossen werden können bzw. mindestens sechs Unterrichtsstunden absolviert werden. Im Vordergrund steht die Weiterbildung, von der man im Beruf profitiert, die Sprachreise sollte auf keinen Fall mit reinem Urlaub verwechselt werden.

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