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BPI: 26 Jahre AVR - 26 vertane Chancen
Berlin - Wieder einmal hat der Arzneiverordnungsreport (AVR) in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Chance vertan, sachlich und differenziert über die wirklich Lage auf dem Arzneimittelmarkt zu berichten - dabei enthält er in seiner Langfassung seit Jahren bemerkenswerte Daten. Mit platten Behauptungen, dass alle innovativen Verbesserungen an bekannten Stoffen nur Analogpräparate seien und es eine Ausgabenexplosion gäbe, werden wichtige Ergebnisse überlagert. "Der AVR sollte auch kundtun, auf welchem Stand der vom AVR selbst ermittelte Arzneimittelpreisindex ist: 2008 war er auf dem Stand von 1983 - in welcher Industrie gibt es das sonst? Es muss auch deutlich gemacht werden, dass die Ausgabensteigerungen genau auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarungen der Krankenkassen und der Ärzte lagen und durch eine Zunahme von Leistungsfällen entstehen. Und dass wir einen immensen Fortschritt haben, der beispielsweise HIV Patienten heute ein 15 Jahre längere Lebenserwartung beschert, als Mitte der 90iger Jahre", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. "Wer Arzneimittel immer nur als Kostenfaktor sieht, niemals aber unter dem Aspekt der Heilung und des Helfens, hat ein eigenartiges Verständnis von den Möglichkeiten der heutigen Pharmakotherapie."
In ihrem Vergleich der Preise innerhalb Europas verschweigen die Autoren wesentliche Punkte. Zum einen gibt es unterschiedliche Handelsstufen und Mehrwertsteuersätze, zum anderen haben viele europäische Länder keine Mengensteuerungsinstrumente, wie sie in Deutschland den Markt wesentlich steuern. Durch Therapiehinweise, Budgetierungen etc. wird der Zugang der Patientinnen und Patienten zu innovativen Arzneimitteln reglementiert.
Auch wenn der AVR erneut behauptet, dass die Ausgaben für Arzneimittel über denen für die ambulante Versorgung lägen, stimmt dies nicht. Die 30 Mrd. Euro werden nicht für Arzneimittel, sondern für die Arzneimittelversorgung, das heißt auch für alle Handelsstufen und die Mehrwertsteuer ausgegeben. Wenn ein Generikum 1 EUR als Herstellerabgabepreis kostet, bezahlt die Krankenkasse nach allen Handelsstufen und dem Zugriff des Finanzministeriums fast 11 EUR.
Interessant ist auch die Abwehrhaltung des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes gegen die Überlegungen, das Kartellrecht für Bereiche der GKV in Anwendung zu bringen, die wettbewerblich orientiert sind. Es geht ihm nur um die Sicherung seiner monopolartigen Stellung. Die meisten Gesetzlichen Krankenversicherungen wünschen sich die Einführung des Kartellrechts. Der AOK-Bundesverband steht hier nicht für die GKV.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de



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