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BGH-Entscheidung über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken ist grundsätzlich positiv zu bewerten
Bonn - Als grundsätzlich positiv bewertet der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) die heutige (09.09.10) Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken. Es ist richtig, von Apotheken gewährte Boni als Verstoß gegen die Arzneimittelpreisvorschriften anzusehen, wenn diese im Zusammenhang mit der Abgabe eines preisgebundenen Arzneimittels gewährt werden.
Offen bleibt weiterhin jedoch die Frage, inwieweit die Arzneimittelpreisvorschriften auch für den Versandhandel aus dem Ausland gelten. Der BGH tendiert dazu, diese Frage zu bejahen, sieht sich daran aber aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) gehindert, der in anderem Zusammenhang entschieden hatte, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht für solche Arzneimittel nicht gelte. Diesbezüglich ist nunmehr die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes abzuwarten.
Pressekontakt:
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstr. 71-73
53173 Bonn
Heinz-Gert Schmickler
Telefon: (0228) 95745-22
Fax: (0228) 95745-90
Mail: schmickler@bah-bonn.de
http://www.bah-bonn.de



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