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BÄK warnt nochmals eindringlich in einem Brief an Unions- Fraktionschef Volker Kauder vor Patientenverfügungsgesetz
Entgegen nahezu allen (rechts-)wissenschaftlichen Sachverstandes setzt das Präsidium der BÄK, namentlich die Herren Hoppe und Montgomery, unbeirrt ihr „Mission“ fort.
Mit einem Brief schaltet sich die BÄK nochmals in die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz ein und es ist mehr als bedauerlich, dass bei dem Präsidium der BÄK kein Erkenntniszuwachs zu verzeichnen ist.
Beharrlich wird der Umstand geleugnet, dass der parlamentarische Gesetzgeber aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzverpflichtung zum Handeln verpflichtet ist. Im Gegensatz zu der von der BÄK vertretenen Auffassung wäre es geradezu sträflich, keine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um so nicht nur für Transparenz und Rechtssicherheit bei den Bürgern, sondern vor allem auch bei den Gerichten Sorge tragen zu können.
Das „Sterben mag für sich genommen als kreatürlicher Vorgang nicht normierbar sein“, während demgegenüber dies aber nicht für eine Regelung der Patientenautonomie in dem vorgesehenen Rahmen gilt. Sollte das Sterben nicht „normierbar“ sein, wie stets von der BÄK Glauben geschenkt werden soll, dann erscheint es auch hohe Zeit, sich von den Richtlinien zur Sterbebegleitung zu verabschieden, die eben in Teilen für sich den Anspruch erheben, eine aus ärztlicher Sicht und damit wohl überwiegend aus der Sicht der Bundesärztekammer für sinnvoll erachtete Sterbebegleitung geregelt und damit ohne Frage normiert zu haben.
„Die Ärztekammer-Chefs versichern, die Mediziner handelten «nach bestem Wissen und Gewissen» im Sinne der Patienten“, so wohl der pathetisch anmutende Hinweis in dem Schreiben der BÄK (vgl. dazu die Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_Anzeige.gkvnet?NewsID=773 <<<).
Dies Bekenntnis, sehr geehrte Herren, ist zwar sehr lobenswert, aber noch sinnvoller wäre es, sich vorbehaltlos zum Selbstbestimmungsrecht in all seiner ganzen Tragweite zu bekennen und da kann es keinen Zweifel geben, dass ein Patientenverfügungsgesetz zwingend notwendig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die Politiker diesem unsäglichen Unterfangen der BÄK mit ihren fragwürdigen Botschaften nicht „unterliegt“ und sich am kommenden Donnerstag deutlich für die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger ausspricht.
Vielleicht sieht die BÄK eine Möglichkeit, ihren Brief der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit wir aus „erster Quelle“ an ihrer Botschaft teilhaben können.
Lutz Barth
IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
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