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    1,15 Milliarden Entlastung für die gesetzliche Krankenversicherung

    Zum 1. August wird der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von 6 auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013.

    Diese Maßnahmen entlasten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) pro Jahr um rund 1,15 Milliarden Euro. Der gewünschte Effekt ist: Die Einsparungen gehen nicht zu Lasten der Versicherten, sichern aber stabile Beiträge.

      Die Arzneimittelausgaben sind 2009 um 5,3 Prozent gestiegen – ein Zuwachs von 1,5 Milliarden Euro innerhalb nur eines Jahres. Mit 32,4 Milliarden Euro machten die Arzneimittelkosten rund 18 Prozent der Gesundheitsausgaben aus. Verursacht haben den Anstieg Preissteigerungen bei Medikamenten ohne Festbetrag (+ 8,9 Prozent). Ihr Anteil am Arzneimittelumsatz der GKV erreicht bereits 26 Prozent, dabei liegt der Verordnungsanteil nur bei 2,5 Prozent. Diesen innovativen Medikamenten sind die gestiegenen Arzneimittelkosten alleine geschuldet.

    Die Bundesregierung macht mit Kostensenkungen bei den Arzneimittelausgaben ernst. Für Medikamente ohne Festbetrag gelten damit die am 1. August 2009 gültigen Preise und zwar bis zum 31.Dezember 2013. Dieser Preisstopp ist notwendig, um die ausufernden Ausgaben im Arzneimittelbereich einzudämmen und die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern.

    Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler: "Die bereits in diesem Jahr wirkenden Einsparmaßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt hin zu strukturellen Änderungen im Arzneimittelbereich. Wir schaffen mittelfristig eine stabile Marktordnung, in der die Beteiligten flexibel agieren und gestalten können. Im Gegenzug müssen aber auch alle Beteiligten ihren Beitrag für eine bessere und effizientere Arzneimittelversorgung leisten: die Hersteller, der Großhandel, die Apotheken und die Krankenkassen."

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Dorotheenstraße 84
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 272-0
    Fax: 030 18 272-2555
    internetpost@bpa.bund.de

    www.bundesregierung.de

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