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    „Integrierte Versorgung für Psychiatrie und Psychotherapie flächendeckend umsetzen – Kommerzielle Interessen abwehren“

    Das psychiatrische Versorgungssystem in Deutschland ist auf einem sehr hohen Niveau. Die Fraktionierung in verschiedene Versorgungsbereiche verschlingt jedoch erhebliche Ressourcen und führt für psychisch kranke Menschen mit höherem Behandlungsbedarf verstärkt zu Problemen, eine kontinuierliche, angemessene und umfassende medizinische Versorgung zu erhalten. Nur eine bedarfsgerechte Vernetzung ambulanter und stationärer Behandlungsangebote entsprechend der gesetzlichen Regelungen des § 140 a ff. SGB V, bei denen sich die Anbieter therapeutischer Leistungen in einer Region zu einer Versorgungsstruktur vernetzen und die gesamte Versorgung eines bestimmten Krankheitsbildes leisten, kann Grundlage für eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung psychisch Kranker sein. Seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2004 wurden daher verschiedene Integrierte Versorgungsmodelle für psychische Erkrankungen entwickelt. Trotz der erfolgreichen Einrichtung sich daran orientierender regionaler IV-Projekte, wie z.B. des Netzwerkes Seelische Gesundheit Aachen, hat sich jedoch keine flächendeckende Integrative Versorgung gebildet. Viele vorgeschlagene Projekte für psychische Erkrankungen wurden von den Krankenkassen abgelehnt.

    Es gibt nun ein erstes Beispiel für eine Beteiligung der pharmazeutischen Industrie an den Managementstrukturen der Integrierten Versorgung, so bei dem IV-Vertrag der AOK in Niedersachsen. Die Managementfirma I3G ist eine 100% Tochter der Janssen-Cilag GmbH.

    Die DGPPN findet die Entwicklung positiv, dass die Krankenkassen die Einrichtung von IV-Verträgen für psychische Erkrankungen nunmehr besser zu unterstützen scheinen und fordert alle Leistungsanbieter auf, sich intensiv um eine Mitarbeit auf diesem Gebiet zu kümmern. Sie kritisiert aber aus grundsätzlichen Erwägungen das Engagement der pharmazeutischen Industrie in diesem Bereich und hinterfragt kritisch das Engagement von kommerziell arbeitenden Firmen. Da psychisch kranke Menschen häufig weniger in der Lage sind als andere Patienten, Alternativen zu suchen und zu wählen, sind solche Bestrebungen im Bereich psychischer Erkrankungen besonders kritisch zu sehen.

    Im aktuellen Entwurf für ein Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) wird jetzt eine Erweiterung des § 140 b SGB V vorgesehen: Vertragspartner von Krankenkassen bei Abschluss von Integrierten Versorgungsverträgen können jetzt auch Pharmaunternehmen sein. Damit wird der Industrie weit über den Abschluss von Rabattverträgen hinaus die Möglichkeit eröffnet, psychiatrische Versorgung zu gestalten und zu organisieren.

    Ziele und Struktur der Integrierten Versorgung

      Nach Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, welches mit dem § 140 ff SGB V gerade auch für das psychiatrische Fachgebiet Chancen bietet, sind seit 2004 Konzepte zur integrierten Versorgung (IV) entwickelt worden. Ziel der integrierten Versorgung ist die Sicherstellung sowie die qualitative und ökonomische Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen durch:

      • Erhöhung der Erkennungsrate psychischer Störungen
      • Verbesserung der Frühdiagnostik und Therapie
      • Senkung der Chronifizierungs- und Wiedererkrankungsraten durch verbesserte Patienteninformation, Diagnostik und leitlinienorientierte Behandlung
      • Verminderung der Arbeitsunfähigkeitszeiten
      • Verkürzung der stationären Behandlungszeiten
      • Verbesserung der Schnittstellenübergänge
      • Senkung der Kosten
      • Adäquate Honorierung der Leistungserbringer

    Aktuelle Entwicklungen der Integrierten Versorgung

    Das Modell der Integrierten Versorgung Seelische Gesundheit Aachen, ein Modellprojekt der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) und für den Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), ist ein wichtiges Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit ambulanter und stationärer Behandler und die damit verbundene Verbesserung der Versorgungsqualität psychisch Kranker. Das Netz wurde im Februar 2006 in Zusammenarbeit des Universitätsklinikums Aachen (UKA) mit zahlreichen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, der AOK Rheinland-Hamburg sowie mehreren weiteren Krankenkassen entwickelt und implementiert. Das Netz bietet Fachärzten für Psychiatrie und Nervenheilkunde, Hausärzten, Psychotherapeuten sowie psychiatrischen Kliniken die Möglichkeit, teilzunehmen.

    Trotz dieses Beispiels erfolgreicher Initiativen scheiterten viele weitere Projektideen an der fehlenden Bereitschaft der Krankenkassen, diese zu finanzieren. Kliniken und Niedergelassene zogen sich zunehmend von den Aktivitäten für IV-Verträge zurück.

    In Niedersachsen als auch in Berlin bilden sich gegenwärtig neue Netzwerke, die nicht alle Leistungserbringer einschließen. Diese Entwicklung ist ungut, da nicht alle an der Versorgung psychisch Kranker beteiligten Gruppen, wie z.B. Kliniken, integriert sind. Einem Paradigmenwechsel kommt nun aber die Einbindung der pharmazeutischen Industrie in ein solches Netzwerk gleich: Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen für die AOK Niedersachsen nun 12.000 schizophrene Patienten in einem IV-Netz ambulant behandelt werden. Das Netzwerk, welches für Niedersachsen den Zuschlag bekommen hat, wird von einer Managementfirma geführt, die eine 100-prozentige Tochter der Janssen-Cilag GmbH ist.

    In Berlin gibt es bezüglich der Einbeziehung aller an der Versorgung beteiligten Gruppen eine ähnliche Konstellation. Dort wurde 2003 der Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit e.V. gegründet mit einem Fokus der integrierten Versorgung im niedergelassenen Bereich. Derzeit nehmen 50 niedergelassene Psychiater – flächendeckend in Berlin – und 30 Pflegedienste/ psychosoziale Träger für Soziotherapie und häusliche psychiatrische Pflege (HPK) als Leistungserbringer teil. Seit 2006 gibt es durch den Trägerverein dieses Netzes ambulante IV-Verträge mit den Krankenkassen DAK /HMK sowie mit der VAG Ost BKK und der VAG BKK. Im November 2008 erfolgte im Hinblick auf die Weiterentwicklung der IV durch den Vorstand des Vereins die Gründung der Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg | PIBB GmbH & Co KG als Vertragsnehmer der Integrierten Versorgung. Damit soll die Diagnosen übergreifende Integrierte Versorgung und ambulante Komplexbehandlung gestärkt werden, wobei auch hier auf einen Einbezug der Kliniken verzichtet wurde.

    Es soll betont werden, dass die DGPPN sich ausdrücklich dafür ausspricht, dass Integrierte Versorgung nur mit dem Einbezug aller Anbieter therapeutischer Leistungen erfolgen sollte. Nur so kann eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden. Die Beteiligung der pharmazeutischen Industrie oder auch jener für Medizinprodukte, die über Rabattverträge sowie die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten herausgeht, ist politisch höchst bedenklich und wird aus Sicht der Fachgesellschaft eine Vielzahl von nicht hinnehmbaren Interessenkonflikten in der Versorgung psychisch Kranker entstehen lassen.

    Autoren der DGPPN-Stellungnahme

      F. Schneider (Aachen), F. Bergmann (Aachen), P. Falkai (Göttingen)

    Quellenangaben

    Pressekontakt:

    Für den Vorstand der DGPPN

    Prof. Dr. med. Dr. rer.soc. Frank Schneider
    Präsident DGPPN
    Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
    Universitätsklinikum Aachen
    Pauwelsstraße 30
    52074 Aachen

    Tel.: 0241- 80 89633
    Fax: 0241-80 82401

    E-Mail: fschneider@ukaachen.de
    www.ukaachen.de

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